ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


echolot Werbeagentur, Stuttgart
Stand: 05.01.2010

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle Aufträge an uns gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.


2. Präsentation

Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.

3. Abwicklung von Aufträgen

3.1 Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

3.2 Strategien, Konzeptionen, Planungen, Kreationen und Ideen sowie Fotografien, Illustrationen, Modelle o.ä., die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

4. Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen

4.1 Alle von echolot für den Kunden hergestellten Druckunterlagen werden von der Agentur ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung, das heißt Abrechnung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, sachgemäß aufbewahrt und während dieser Zeit auf Wunsch dem Kunden in der vorliegenden Form einmalig ausgehändigt.

4.2 Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder Beendigung der  Zusammenarbeit/Vertragsende vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Druckunterlagen dem Kunden auf dessen Anforderung ausgehändigt, andernfalls vernichtet. Der Aufwand, der echolot für die Zusammenstellung der Daten, deren Versendung und Verpackung entsteht, wird vom Kunden vergütet. Nutzungsrechtliche Aspekte werden durch die Herausgabe der Druckunterlagen nicht tangiert.

4.3 Die von echolot zur Erstellung der Druckunterlagen benötigten Arbeitsmittel wie Manuskripte, Skizzen, Entwürfe, Layoutdateien und sonstige Unterlagen werden nicht an den Kunden herausgegeben und können jederzeit vernichtet werden. Dies gilt auch für alle Unterlagen nicht realisierter Werbemaßnahmen.

5. Auftragserteilung an Dritte

5.1 Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

5.2 Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.

5.3 Aufträge an Werbeträger erteilen wir im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.

6. Lieferung, Lieferfristen

6.1 Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z. B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

6.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

6.3 Von uns zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von uns bestätigt wird.

6.4 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

7. Nutzungsrechte

7.1 Wir werden unserem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf unserer Zustimmung.

7.2 Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 7.1 erwerben und dem entsprechend dem Auftraggeber übertragen.

8. Gewährleistung, Haftung

8.1 Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

8.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.

8.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haften wir für Schadensersatzansprüche jeder Art, ferner nicht bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.

9. Gerichtsstand, anwendbares Recht

9.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist das für unseren Sitz zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.

9.2 Es gilt deutsches Recht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

echolot Werbeagentur GmbH Waldburgstraße 17-19
70563 Stuttgart
Stand: November 2023

I. Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
  2. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  4. Soweit nicht ausdrücklich bestimmt, ist neben der Schriftform stets die Textform zulässig.

II. Vertragsschluss

  1. Die angebotene Leistung entspricht in ihrer Beschaffenheit nach bestem Wissen und Gewissen der jeweiligen Angebotsbeschreibung. Nur die Angebotsbeschreibung stellt eine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Andere Beschreibungen, öffentliche Äußerungen, Anpreisungen und Werbung stellen keine vertragsgemäß geschuldeten Beschaffenheitsangaben dar. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben, soweit zumutbar, vorbehalten.
  2. Mit einer Bestellung oder Anfrage unterbreitet uns der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Mit Zugang unserer Auftragsbestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
  3. Ist ein Vertrag geschlossen worden, ohne dass schriftliche Erklärungen (Bestellung und Auftragsbestätigung) gleichzeitig von beiden Vertragsparteien vorliegen, ist entweder zunächst unsere schriftliche Auftragsbestätigung und falls diese nicht vorliegt, die Bestellung des Kunden gemäß unserem Angebot maßgeblich.
  4. Sind mehrere Kunden Vertragspartei, so bevollmächtigen sich diese gegenseitig in allen den Vertrag betreffenden Angelegenheiten, unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen. Die Leistung erfolgt durch uns an jeden der Kunden mit Wirkung für und gegen alle übrigen Kunden. Sie haften gesamtschuldnerisch.
  5. Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus übermittelten Daten pornografische, nationalsozialistische oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende oder sonstige unzulässige Inhalte ergeben.
  6. Änderungen, Nebenabreden oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung durch uns. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  7. An allen Angebots- und Vertragsunterlagen, insbesondere Entwürfen, Zeichnungen, Abbildungen, Erstellungsdateien oder Arbeitsdateien etc. sowie Mustern und Prototypen, behalten wir uns sämtliche Rechte insoweit vor, als sie nicht nach Sinn und Zweck des Vertrages bzw. auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung dem Kunden eingeräumt werden.
  8. Der Vertragsschluss erfolgt stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Zurverfügungstellung von Informationen und Daten durch den Kunden und unserer Vertragspartner. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtleistung nicht von uns zu vertreten ist.
  9. Bei Vertragsschluss mit Unternehmern ist die Anwendbarkeit des § 312e I Nr. 1-3 BGB ausgeschlossen (§ 312e II S. 2 BGB).
  10. Sofern der Kunde die Leistung auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
  11. Wir sind berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder der ganzen Leistung zu beauftragen und ggf. die mit der Durchführung beauftragten dritten Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, sofern dem Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.

III. Bonitätsprüfung

  1. Wir sind berechtigt, für die Prüfung der Bonität des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte über personen- und/oder unternehmensbezogene Daten einzuholen und zu verarbeiten, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die hierbei übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck genutzt und verarbeitet. Der Kunde kann bei der jeweiligen Wirtschaftsauskunftei Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
  2. Wir behalten uns das Recht der Beauftragung Dritter zur Bonitätsprüfung vor.

IV. Preise/Zahlung

  1. Die angegebenen Preise schließen sonstige Drittkosten und die gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die Preise gelten, soweit nicht anders angegeben, für die Zahlungsarten Rechnung, Bankeinzug und Vorkasse. Andere Zahlungsarten bedürfen der gesonderten Vereinbarung.
  2. Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Bestellung bzw. der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Informationen und Daten nach Vertragsschluss unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen bedingt sind, werden gesondert berechnet.
  3. Kosten für Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter bzw. übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst werden, sind von diesem zu tragen.
  4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Bruttoendpreis sofort nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Alle weiteren geschuldeten Zahlungen sind mit Erhalt der Rechnung fällig.
  5. Jede Zahlung hat, soweit nicht anderweitig vereinbart, innerhalb von acht Tagen nach Vertragsschluss bzw. Erhalt der Rechnung zu erfolgen, wobei es sich insoweit um eine kalendermäßig vereinbarte Leistungszeit gem. § 286 II Nr. 1 BGB und für die Rechtzeitigkeit der Zahlung deren Eingang auf unserem Konto maßgeblich ist.
  6. Nach Ablauf der Leistungszeit befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug ohne dass es einer Mahnung bedarf.
  7. Zahlungseingänge werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.
  8. Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung sowie ein Zurückbehaltungsrecht an der Zahlung besteht nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, auf demselben Vertragsverhältnis beruhen oder durch uns anerkannt wurden.
  9. Für Auslandslieferungen bleiben gesonderte Zahlungsbedingungen vorbehalten.
  10. Bei wesentlichen Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden, insbesondere im Fall der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung oder Sicherstellung des ganzen oder eines Teils des vereinbarten Preises zu verlangen. Gerät der Kunde mit (Teil)Zahlungen aufgrund (drohender) Zahlungsunfähigkeit in Rückstand, sind wir berechtigt, evtl. weitere Leistungen bis zur Zahlung der offenen Forderung zurückzuhalten. Die Abnahmepflicht des Kunden bleibt bestehen.

V. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Leistung („Vorbehaltsleistung“) bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Unternehmer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Unternehmer in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). Bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsleistungen zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsleistung durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Vorbehaltsleistung zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Unternehmers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach ausländischem Recht, in dessen Bereich sich unsere Vorbehaltsleistung befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt und der Abtretung in diesem Rechtsgebiet entsprechende Sicherung als vereinbart. Ist zur Entstehung solcher Rechte die Mitwirkung des Unternehmers erforderlich, so ist er auf unsere Anforderung hin verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte notwendig sind.

VI. Gefahrübergang

  1. Angegebene Leistungszeiten gelten nur für Leistungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Alle angegebenen Leistungstermine sind unverbindlich und keine Fixtermine. Fixtermine müssten von uns ausdrücklich als solche bezeichnet und mit dem Kunden vereinbart worden sein.
  2. Die Leistungszeit beginnt nach Eingang der erforderlichen Informationen und Daten. Bei Eingang von fehlerhaften Informationen und Daten kann sich der Leistungstermin verzögern. Wenn wir im Auftrag des Kunden Informationen und Daten bearbeiten, so verlängert sich die angegebene Leistungszeit um diese Bearbeitungszeit.
  3. Die Einhaltung der Leistungszeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden (z.B. Zahlung, Datenlieferung, Freigabe usw.) voraus. Wird ein vereinbarter Leistungstermin durch uns nicht eingehalten, so hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und andere unvorhergesehene Hindernisse), die von uns nicht zu vertreten sind und soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Zurverfügungstellung der Leistung von erheblichem Einfluss sind, auch wenn sie bei unseren Leistungspartnern oder deren Unterleistungspartner eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Leistungsterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die oben genannten Umstände die Leistung unmöglich, so werden wir von der Leistungspflicht frei. Wir werden dem Kunden die Hindernisse unverzüglich anzuzeigen.
  4. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe bzw. Versendung auf den Kunden über.
  5. Ist der Kunde Unternehmer, steht uns an den vom Kunden gelieferten Daten, Vorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien, Bildern und sonstigen Gegenständen des Kunden ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
  6. Wir sind zu Teillieferungen oder –leistungen in für den Unternehmer zumutbarem Umfang berechtigt.

VII. Datenlieferung durch den Kunden/Prüfungspflicht

  1. Soweit wir Aufträge auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Daten ausführen, sind diese Daten ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die von uns vorgegeben werden.
  2. Der Kunde hat vor einer Übermittlung von Daten dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Viren oder sonstigen Schädigungen sind.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Daten vor Übermittlung an uns sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Auftrag geeignet sind. Sind die Daten fehlerhaft, so wird dies dem Kunden mitgeteilt, sobald dies von uns festgestellt wird.
  4. Die Gefahr etwaiger Fehler der Leistung bei infolge vom Kunden gelieferter fehlerhafter Daten trägt allein der Kunde.
  5. Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen.

VIII. Mängelhaftung

Die in unseren Leistungsbeschreibungen aufgeführten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften unserer Leistungen umfassend und abschließend fest. Die Beschreibungen unserer Leistungen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, Gegenstand von Beschaffenheitsvereinbarungen und nicht von Garantien oder Zusicherungen. Erklärungen unsererseits in Zusammenhang mit diesem Vertrag enthalten im Zweifel keine Garantien oder Zusicherungen im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen unsererseits in Bezug auf die Abgabe von Garantien und Zusicherungen maßgeblich.

  1. Offensichtliche Mängel an unserer Leistung sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Leistung bei uns anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige an. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  2. Die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse hat der Kunde in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabeerklärung auf den Kunden über.
  3. Zulieferungen (auch übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
  4. Verzichtet der Kunde auf Anlieferung eines Proofs oder Vorlage einer verbindlichen Freigabe, sind wir nicht verantwortlich für eventuelle Abweichungen.
  5. Ist der Kunde Unternehmer, haften wir für Mängel der Leistung zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzleistung.
  6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
  7. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Leistung beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen vereinbartem Preis und Wert der mangelhaften Leistung.
  8. Für Unternehmer verjähren Mängelhaftungsansprüche in einem Jahr ab Übergabe bzw. Versendung der Leistung.

IX. Haftungsbeschränkungen

  1. Wir haften nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Ansonsten haften wir nicht für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht hinsichtlich der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
  2. Für den Fall, dass wir den Vertrag wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Kunden kündigen (§ 643 BGB), insbesondere wegen fehlender Zusendung von fehlerfreien Daten nach Fristsetzung, stehen uns eine Entschädigungszahlung und Schadensersatz zu (§§ 643 BGB, 280 BGB). Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, können wir Schadensersatz fordern. Die Entschädigungszahlung wird auch vereinbart, wenn der Kunde den Vertrag kündigt bzw. storniert. Für diese Fälle vereinbaren wir als pauschalierte Entschädigung/Schadensersatz für jeden Auftrag 10% des Nettoauftragswertes. Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass uns keine Aufwendungen oder Schäden oder nicht in diesem Umfang entstanden sind.
  3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Zurverfügungstellung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

X. Sonderbedingungen Design-Erstellung/Design-Aufträge

  1. Wir erstellen für unsere Kunden Medien aller Art. Soweit vereinbart und gewünscht, erstellen wir hierfür ein Konzept, das sich am Erscheinungsbild und dem Gesamteindruck des Unternehmens des Kunden orientiert oder nach Kundenvorgaben erstellt wird und das dem Kunden zur Zustimmung vorgelegt wird. Nach der Zustimmung des Kunden wird auf der Grundlage des Konzeptes die Ausarbeitung vorgenommen.
  2. Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht unter Berücksichtigung des Kundenbriefings bzw. Re-Briefings Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde Änderungen, so hat er die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Wir behalten den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  3. Der Kunde hat bei der Erstellung des Konzeptes insoweit mitzuwirken, als dass er die notwendigen Informationen, Bilder, Texte und Grafiken zu erbringen hat, sofern diese nach Vereinbarung nicht von uns gestellt werden. Der Kunde hat uns die Daten online per upload oder per Teams/E-Mail o.ä. in dem von uns geforderten Datenformat zur Verfügung zu stellen.
  4. Wir behalten uns vor, für Unterlagen und Materialien, die vom Kunden nicht in der geforderten Weise beigebracht werden und bearbeitet werden müssen, zusätzlichen Aufwand gesondert zu berechnen.
  5. Kommt es nicht zur Umsetzung bzw. zum Entwurf des Konzeptes, weil der Kunde die notwendigen Vorlagen nicht rechtzeitig oder vollständig beibringt, ist er trotzdem dazu verpflichtet, die bisher erbrachten Leistungen das bereits angefallene Entgelt zu vergüten.
  6. Auslagen für Nebenkosten oder Drittkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, CGI, Art-Finish, Print, etc. sind vom Kunden zu erstatten.
  7. Mit Freigabe des Konzeptes durch den Kunden erfolgt die Abnahme.
  8. Wir sind berechtigt, dem Kunden Bestandteile des Konzeptes zur Teilabnahme vorzulegen.
  9. Für Designleistungen übertragen wir dem Kunden das nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich beschränkte, gemäß dem jeweiligen Zweck eingeschränkte Nutzungsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für unentgeltliche Designleistungen wird das einfache Nutzungsrecht für den jeweiligen Einsatzzweck übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
  10. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Mock-ups, Entwürfen und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor.
  11. Der Kunde darf die von uns gefertigte Leistung nicht unter einem anderen Namen veröffentlichen.
  12. Dem Kunden ist es ohne unsere Genehmigung nicht gestattet, am Aufbau, der Gestaltung o.ä. des Werkes Veränderungen vorzunehmen oder diese bzw. Teile daraus zu veräußern, es sei denn, er hat das ausschließliche Nutzungsrecht erworben.
  13. Dem Kunden ist es ohne unsere Genehmigung nicht gestattet, die von uns entwickelten und erstellten Inhalte und Layouts anderweitig zu verwenden. Diese Verwendung bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung unsererseits, es sei denn, der Kunde hat das ausschließliche Nutzungsrecht erworben.
  14. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
  15. Wir sind nicht verpflichtet, Arbeitsdateien oder Layouts, an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Daten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Soweit wir dem Kunden Dateien zur Verfügung gestellt haben, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden, es sei denn, der Kunde hat das ausschließliche Nutzungsrecht erworben.
  16. Wir sind verpflichtet, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Wir haften für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  17. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Ausführungen oder Zeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Dateien, Texte, Reinausführungen und Art-Finish oder sonstige Dokumente entfällt jede Haftung unsererseits.
  18. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Zurverfügungstellung schriftlich bei uns geltend zu machen. Danach gilt die Leistung als mangelfrei angenommen.

XI. Sonderbedingungen Web-Design

  1. Das Web-Design umfasst die Entwicklung, Programmierung und Einrichtung von Internetseiten für einen Internetauftritt des Kunden. Wir erstellen hierfür ein Konzept, das sich am Erscheinungsbild und dem Gesamteindruck des Unternehmens orientiert und das dem Kunden zur Genehmigung vorgelegt wird. Nach Zustimmung des Kunden wird auf der Grundlage des Konzeptes die Seite bzw. der Internetauftritt erstellt.
  2. Dem Kunden obliegen bei der Erstellung des Konzeptes insoweit Mitwirkungspflichten, dass er die notwendigen Informationen, Bilder, Texte und Grafiken zu liefern hat, sofern diese nicht aufgrund gesonderter Vereinbarung von uns gestellt werden. Der Kunde hat uns die Daten per digitalem Upload, auf elektronischem Datenträger oder per E-Mail/Teams o.ä.in dem von uns geforderten Dateiformat zur Verfügung zu stellen.

XII. Sonderbedingungen Werbeagentur

  1. Jegliche, auch teilweise Verwendung der von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Kunden keinen Niederschlag gefunden haben.
  2. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.
  3. Sämtliche Urheber- und Eigentumsrechte an den von uns im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei uns. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß voll vergütet, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte in einfacher Art zur Selbstnutzung auf den Kunden über.
  4. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Modelle, Originalillustrationen u.ä.), welche von uns oder durch uns beauftragten Dritten erstellt werden, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.
  5. Wir verpflichten uns zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und der Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch uns, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Kunde sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden.
  6. Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
  7. Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsgemäß mitgewirkt haben, im Namen des Auftraggebers zu erteilen, es sei denn, der Kunde behält sich dieses Recht ausdrücklich vor und gibt uns dies innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsschluss zur Kenntnis. Drittkosten sind alleinig vom Kunden zu tragen.
  8. Aufträge an Werbeträger erteilen wir in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
  9. Für mangelhafte Leistungen der Werbeträger übernehmen wir keine Haftung. Wir verpflichten uns jedoch, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Haftungsausschluss unsere Mängelhaftungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.
  10. Von uns zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe und Reinzeichnungen/Art-Finish in jeder Form erst dann verbindlich, wenn deren entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich durch uns bestätigt worden ist.
  11. Marken und/oder wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann vom Auftragsumfang umfasst, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist.
  12. Wir übertragen dem Kunden mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung der Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllen wir diese Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf unserer Zustimmung.
  13. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Vereinbarungen bei uns.
  14. Wir sind berechtigt, auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Kunden in geeigneter Weise auf unser Unternehmen hinzuweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.

XIII. Archivierung, Urheberrecht

Daten und andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände werden weder über den Leistungstermin hinaus bei uns aufbewahrt, noch an den Kunden übersandt. Unsere Erzeugnisse werden ausschließlich aufgrund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden in den übermittelten Daten erstellt. Wir haben auf den Inhalt der Erzeugnisse keinen Einfluss. Der Kunde versichert, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt. Der Kunde haftet allein dafür, dass er keine Schutzrechte Dritter verletzt und die Inhalte seiner Daten nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Der Kunde stellt uns – soweit wir wegen der Verletzung der Rechte Dritter, insbesondere wegen Urheberrechtsverletzungen, durch die Verwendung der vom Kunden überlassenen Daten in Anspruch genommen werden – vorbehaltlos frei.

XIV. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Gegenüber Unternehmern ist vorbehaltlich besonderer Vereinbarung Erfüllungsort ausschließlich unser Geschäftssitz.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Pforzheim. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.