BARRIEREFREIHEIT 2.0 & DIGITALE INKLUSION
Auch im virtuellen Raum führen leider immer wieder gewisse Barrieren dazu, dass Menschen mit physischer, kognitiver oder sensorischer Behinderung digitale Medien entweder nur beschränkt oder überhaupt nicht nutzen können.
In Deutschland sind schon seit 2021 alle öffentlichen Stellen verpflichtet, ihre Websites, Dokumente und mobilen Anwendungen barrierefrei anzubieten. Nun werden diese Anforderungen erstmals auch auf die Privatwirtschaft ausgeweitet – und zwar nicht nur national, sondern europaweit. Das ist gerade hinsichtlich der Website Usability ein absoluter Game Changer für die weltweit über 1 Milliarde Menschen mit Behinderung, die Website-Inhalte andernfalls nicht vollständig nutzen können.
Genau dem wird jetzt mit den Anforderungen an barrierefreie Websites entgegengewirkt. Sie sollen in Zukunft:
- eine nutzerorientierte Gestaltung mit klarer Strukturierung und intuitiver Bedienung haben,
- eine Navigation auch ohne Maus, mit Bedienbarkeit über die Tastatur ermöglichen,
- in klarer und verständlicher Sprache formuliert sein,
- die Lesbarkeit gewährleisten, z. B. durch kluge Kontraste und breitere Schriftarten,
- Untertitel und Audiodeskriptionen für multimediale Inhalte wie Videos sowie
- Textalternativen für Bilder und multimediale Inhalte integrieren.
Klingt nach viel Arbeit? Wir können Sie beruhigen: Auch bestehende Websites können mit Hilfe der richtigen Tools effizient & wirtschaftlich optimiert und barrierefrei gestaltet werden! Und: Entsprechende Maßnahmen erhöhen automatisch auch die Usability für alle. Mehr Nutzerfreundlichkeit für Ihre Zielgruppen, mehr Reichweite für Sie – eine klassische Win-Win-Situation.
Klingt trotzdem noch nach viel Arbeit? Wir unterstützen Sie gern bei der barrierefreien Gestaltung Ihrer Website und anderer digitaler Touchpoints. Hier einfach unverbindlich anfragen: https://echolot-digital.com/kontakt/